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Praxis Dr. Streithoff
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Individuelle GesundheitsleistungenIhre gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen weltweit vorbildlichen Versicherungsschutz, diese Leistungen müssen aber "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten". So steht es im Gesetz. Die Krankenkassen zahlen dafür einen Pauschalbetrag, egal wie viele Leistungen in Anspruch genommen werden. Zahlreiche medizinisch empfehlenswerte oder zumindest vertretbare ärztliche Leistungen, für die Nachfrage besteht, sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und dürfen von Ihrer Kasse nicht übernommen werden. Ihr Arzt darf diese Leistungen daher nicht auf Chipkarte erbringen.Dem Patienten, der solche Leistungen wünscht, will der Arzt sie nicht vorenthalten. Die Medizin kann manchmal mehr für Ihre Gesundheit tun, als die Kasse zahlt. Gutes tun heißt die Chance nutzen,
Wenn Sie diese Leistungen von Ihrem Arzt wünschen, ohne dass zum aktuellen Zeitpunkt hierfür ein triftiger Grund vorliegt, muss er Ihnen diese Leistungen, wenn Sie diese wünschen, als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnen. Diese Wunschleistungen werden "Individuelle Gesundheitsleistungen" genannt. Im Rahmen dieser individuellen Gesundheitsleistungen kann der einzelne für sich selbst entscheiden, was er über seinen Krankenkassenbeitrag hinaus für seine Gesundheit ausgeben will. Die nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) geforderten Angaben finden Sie im Impressum. Was sind nun "Individuelle Gesundheitsleistungen"?Es handelt sich dabei um Leistungen, die ärztlich und medizinisch vertretbar sind, z. B.1. Vorsorge-Untersuchungen
2. Freizeit, Urlaub, Sport, Beruf
3. Psychotherapeutische Angebote
4. Akupunktur 5. Ärztliche Serviceleistungen
6. Laboratoriumsdiagnostische Leistungen
7. Sonstige Wunschleistungen
Damit kein Missverständnis entsteht, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Sie als Versicherter in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach wie vor alle notwendigen ärztlichen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erhalten. ==> An den Anfang zurück <== |